Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Dienstleistungen der
GreyZone Agency / Levent Aydin
(„Auftragnehmer“) gegenüber dem Auftraggeber („Auftraggeber“)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen des Auftragnehmers – insbesondere Observationen, Recherchen, Alibi-/Sonderservices – gegenüber Unternehmern und Privatpersonen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(2) Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, außer ihrer Geltung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Einzelverträge haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen gemäß Auftrag bzw. Auftragsbestätigung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Ein Erfolg wird nicht garantiert — es handelt sich um einen Dienstvertrag. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen, aber nicht für ein bestimmtes Ergebnis.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Als Zahlungsmittel sind ausschließlich Überweisung oder PayPal zulässig.
(2) Die Zahlung erfolgt vor Beginn der Leistungserbringung oder in zwei Raten: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abschluss und vor Übergabe des Berichts.
(3) Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit oder besonderem Umfang kann nach Abstimmung eine andere Staffelung vereinbart werden.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise bis zur vollständigen oder teilweisen Zahlung einzustellen.
(5) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – ohne Abzug sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 4 Leistungszeit / Bearbeitungsdauer
(1) Die Bearbeitungsdauer wird in der Auftragsbestätigung angegeben. Sie beginnt mit vollständiger Zahlung der ersten Rate bzw. bei Zahlung vor Beginn mit dem vereinbarten Starttermin.
(2) Änderungen im Leistungsumfang oder fehlende Mitwirkung durch den Auftraggeber können die Bearbeitungsdauer verlängern.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Der Auftragnehmer unterliegt strenger Verschwiegenheit bezüglich Quellen, Methoden, eingesetzter Personen.
(3) Der Auftraggeber verwendet übergebene Berichte oder Ergebnisse ausschließlich für den vereinbarten Zweck und gibt diese nicht an Dritte weiter ohne Zustimmung.

§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern keine Kardinalpflichten verletzt wurden.
(3) Eine Haftung für den Erfolg der Ermittlungen oder das Ergebnis wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch von ihm zu vertretende Umstände verursacht wurden.

§ 8 Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen. Bereits bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(2) Der Auftragnehmer kann den Auftrag aus wichtigem Grund kündigen, z. B. bei Interessenkonflikt oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftraggeber.
(3) Bei Kündigung vor Beginn oder kurz nach Beginn kann eine angemessene Entschädigung vereinbart werden.

§ 9 Sonstiges
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.